Massive Flugverspätung – welche Rechte hat man

Eine solche Situation haben schon viele erlebt: Sie hetzen zum Flughafen, um rechtzeitig genug vor Abflug dort zu sein. Am Flughafen stellt sich dann heraus, dass der Flug Verspätung hat. Diese Verspätung kann im Bereich von wenigen Minuten liegen oder von Stunden. Während Minuten beim Flug wieder aufgeholt werden können, kann eine Flugverspätung von mehreren Stunden nicht mehr aufgeholt werden. In diesem Fall platzt für den betroffenen Passagier auch der Anschlussflug. Die Airline sind hier natürlich in der Pflicht für Entschädigung zu sorgen.

Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Airline kostenfrei Snacks und Getränke anbieten. Dies gilt auch für Kurzstreckenflüge.

Wenn ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat, greift das EU-Recht. Dieses gesteht dem Fluggast je nach der Länge der Flugdistanz – eine Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro zu. Zusätzlich hat ein Fluggast Anspruch auf Serviceleistungen. Diese reichen von Essensgutscheinen bis zu einer kostenlosen Unterbringung in einem Hotel.

Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden hat der Fluggast gar Anspruch auf die Erstattung des Flugticketpreises. Dies geschieht, wenn der Fluggast den Flug storniert. Dies gilt natürlich nur dann, wenn der Betroffene den Flug nicht mehr antreten möchte oder kann.

Welche Möglichkeiten hat man

In Bezug auf Entschädigungen wird es ein bisschen komplizierter. Wann eine Airline eine Entschädigung zahlen muss, hängt davon ab, ob es der Airline möglich gewesen wäre, die Flugverspätung zu verhindern. In den meisten Fällen ist es allerdings so, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Rechtlich gesehen spricht man hier von „höherer Gewalt“, wie Vogelschlag oder Wetterbedingungen, die es einem Flugzeug unmöglich machen zu starten.

Auf der einen Seite sind vielen Fluggästen ihre Rechte und Ansprüche nicht bekannt, was Flugverspätungen angeht. Andere verzichten lieber auf die Durchsetzung ihrer Rechte, da Sorge wegen Anwaltskosten etc. haben. Nur wenige Fluggäste wagen es daher überhaupt ihre Rechte gegenüber der Airline geltend zu machen. Ohne Antrag sind die Airline nicht verpflichtet Entschädigungen zu zahlen. Und wenn solche Ansprüche eingereicht werden, dauert es oftmals zermürbend lange bis eine Entschädigung eintrifft bei den geschädigten Fluggästen. Nur wenige wagen den Weg hin zu einer Klage bzw. Mahnen zuvor die Entschädigung noch einmal an. Wer die Neuigkeiten Flug & Reisestörungen checkt, findet viele aktuelle Tipps und Änderungen.

Was wenn die Airline unkooperativ ist

Am Flughafen selbst noch kann der Fluggast seinen Willen gegenüber der Airline bekunden, dass er eine Entschädigung haben möchte. Doch nicht selten zeigen sich hier die Airlines unkooperativ. Dies geschieht häufig, wenn ein Flug viele Stunden später startet oder am nächsten Tag. Für den Fluggast selbst ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden, vor allem wenn er seinen Anschlussflug bereits verpasst hat.

Zeigt sich eine Airline trotz Anforderung der Entschädigung als unkooperativ, sollte sich der Verbraucher, der Betroffener einer Flugverspätung war, einen Anwalt nehmen. Eine Klageschrift können nur die wenigstens Verbraucher selbst aufsetzen. Dass eine Klage auf Entschädigung durchsetzbar ist, darf zum Beispiel der Fluggast am Flughafen keinen Gutschein der Airline annehmen und auch keinen Essensgutschein.

Fazit

Flugverspätungen sind alltäglich. Sie können große Auswirkungen auf Urlaub oder Geschäftsleben haben. Es ist ja nicht so, dass nur der Flug zu spät kommt. Ein verpasster Anschlussflug kann den Urlaubstraum zunichtemachen und einen Geschäftstermin zum Platzen bringen. Daher: Rechtzeitig informieren, wie man als Fluggast mit Flugverspätungen umgehen sollte.